Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen
Der "Blaue Engel" kennzeichnet umweltschutzbezogene Produkte und Dienstleistungen. Das Umweltzeichen hat folgende Ziele:
- Klimaschutz
- Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Wasserschutz
- Ressourcenschutz
Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen.
Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für drei Jahre.
Zuständige Stelle
- für einen Neuvorschlag oder einen laufenden Prüfantrag: das Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen , in Dessau
- für Vorschläge, bei denen bereits eine Vergabegrundlage existiert: das Deutsche Institut Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL)
Leistungsdetails
Voraussetzungen
bei Produkten:
- sparsamer Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung
- Gebrauchstauglichkeit
- Lebensdauer
- Entsorgung der Produkte
bei Dienstleistungen:
- Umweltfreundlichkeit
- besondere Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Verfahrensablauf
Prüfen Sie zuerst, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung bereits Vergabegrundlagen für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- bei vorhandener Vergabegrundlage: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Deutschen Institut Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) beantragen. Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
- es ist noch keine bestehende Vergabegrundlage vorhanden, aber Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist bereits in der Liste der laufenden Prüfanträge eingetragen: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
- bei einem Neuvorschlag: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
Tipp: Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Umweltzeichen „Blauer E n gel“.
Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab. Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
-
produktbezogener, formloser Antrag auf Firmenbriefbogen des Antragstellers oder der Antragstellerin mit Angabe des Bundeslandes, in dem
- die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt beziehungsweise
- sich der Geschäftssitz befindet
-
Prüfprotokoll
Das Prüfprotokoll wird von einem neutralen Prüfinstitut erstellt und gibt Auskunft darüber, dass die Vergabekriterien für den "Blauen Engel" erfüllt sind. - Verbraucherinformation
- Umsatzerwartung der mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte beziehungsweise Dienstleistungen im Antragsjahr (sofern bisher noch kein Zeichenbenutzungsvertrag abgeschlossen wurde)
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.
Bearbeitungsdauer
davon abhängig, ob
- Sie den Antrag für ein Produkt stellen, das in der Liste der laufenden Prüfaufträge enthalten ist oder
- es sich um einen Neuvorschlag handelt
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Norm DIN EN ISO 14024 (Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltkennzeichnung Typ I)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.07.2019 freigegeben.