Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel in der Gemeinde Schlaitdorf​ -

Typ Name Datum Größe
LED (244 KB) 08.04.2020 244 KB

Mit dem Gesetz zur Förderung von finanzschwachen Kommunen - Kommunalinvestitionsfördergesetz - unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen. Die pauschale Zuwendung / das Budget beträgt entsprechend dem Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart 16.950,78 Euro. Die Höhe des Investitionsvolumens beträgt 20.356,14 Euro.
Aufgrund dieser Förderung konnte zwischenzeitlich in der Gemeinde Schlaitdorf eine Teilumrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten im Bereich der Hauptstraße  -15 Leuchtenstandorte -,. Im Gäßle - ein Leuchtenstandort -, Im Höfle  - drei Leuchtenstandorte -, in der Karlstraße - ein Leuchtenstandort -, im Wasenweg - vier Leuchtenstandorte - und in der Wilhelmstraße  - ein Leuchtenstandort - erfolgreich abgeschlossen werden.

Beteiligte Partner:

- Bund und Land Baden-Württemberg

- Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg


- Regierungspräsidium Stuttgart

- Netze BW GmbH Regionalzentrum Alb-Neckar
 
Ziel: Es soll moderne  Beleuchtungstechnologie
sukzessive im Ort umgesetzt werden. Dabei werden Stromverbrauchsreduktionen und  CO²-Emissionsreduktionen erreicht.

Die Bundesregierung :

Wir fördern kommunale Investitionen.

Hier wird, gefördert durch die
Bundesregierung aufgrund
eines Beschlusses des
Deutschen Bundestages.