Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
als örtliches Wasserversorgungsunternehmen sind wir gemäß § 21 TrinkwV für die Information an die Verbraucher über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers verantwortlich. Diese Information hat einmal jährlich zu erfolgen. Gleichzeitig ist gemäß Waschmittelgesetz § 9 der Verbraucher über den Härtebereich des Trinkwassers zu informieren.
Die für Ihr Versorgungsgebiet aktuelle Parameterliste stellt Ihnen die Ammertal-Schönbuchgruppe (ASG) als Jahreswerte der laufenden Periode über die Homepage mit folgendem Link zur Verfügung www.asg-wasser.de.
Das Leitungswasser hat eine ausgezeichnete Qualität. Es werden nicht nur die vorgeschriebenen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten, sondern unterschreiten diese sogar in weiten Teilen.
Die Verbraucher können deshalb sicher sein, ein streng überwachtes Lebensmittel jederzeit unbedenklich zu erhalten.
Bitte verwenden Sie nicht mehr Waschmittel oder Enthärter für Ihre Geräte als unbedingt notwendig. Sie leisten dadurch einen Beitrag zum Umweltschutz und schonen Ihren Geldbeutel.
Zur Sicherung der Wasserqualität auf dem Transportweg wird dem Trinkwasser das nach der Trinkwasserverordnung zugelassene Desinfektionsmittel Chlor/Chlordioxid zugegeben. Der zulässige Grenzwert von 0,2 mg je Liter wird damit weit unterschritten und ist beim Verbraucher nur noch in geringsten Konzentrationen oder gar nicht mehr nachweisbar.
Die für unser Versorgungsgebiet aktuelle Parameterliste stellt uns die ASG als Jahreswerte der laufenden Periode über die Homepage mit folgendem Link zur Verfügung www.asg-wasser.de