Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Man unterscheidet Hort und Hort an der Schule.
Beides sind Einrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter. Ihre Angebote richten sich vorwiegend an Kinder von alleinerziehenden oder berufstätigen Eltern.
Viele Horte sind auch während der Schulferien geöffnet.
In einem Hort an der Schule werden schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreut. Der Hort an der Schule hat eine eigene Leitung und arbeitet eng mit der Schule und dem Elternhaus zusammen.
Der Unterschied zum herkömmlichen Hort ist, dass
Hat der Hort eine Betriebserlaubnis erhalten, können Sie sich darauf verlassen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Gebühr für die Betreuung im Hort setzt der Träger fest.
Ob an einer Schule eine Hortbetreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 24.10.2023 freigegeben.