Städtebauförderung Gemeinde Schlaitdorf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Jahr 2021 haben wir mit der Erarbeitung der Grundlagen zur Antragstellung in das Landessanierungsprogramm Baden – Württemberg (LSP) begonnen. Gemeinsam –  im Rahmen einer großen Bürgerbeteiligung – entstand ein Leitfaden für eine zielgerichtete Entwicklung unseres Dorfes mit Perspektive. Das gebietsbezogene integrierte Entwicklungskonzept ist Grundlage für die erstmalige Antragstellung in das LSP. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms 2024 können wir Finanzhilfen in Höhe von 700.000 Euro für öffentliche und private Erneuerungsmaßnahmen abrufen.
Mit der „vorbereitenden Untersuchung“ wurde eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme umgesetzt, die eine wichtige Grundlage für die anschließende Durchführung der Sanierung darstellt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. April 2025 über die Fördermodalitäten für private Modernisierungsmaßnahmen beraten und die Fördersätze und das Sanierungsgebiet beschlossen.
Wir rufen alle Eigentümerinnen und Eigentümer auf, sich an der Verschönerung unseres Ortes zu beteiligen. Sie leisten bei aktiver Beteiligung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und sorgen für den Werterhalt Ihres Gebäudes. Wir geben Ihnen jetzt im Rahmen der beschlossenen Bedingungen die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung.
Für die Sanierungsbetreuung wurde das Büro „die.STEG“ beauftragt, welches Sie gerne berät.

Typ Name Datum Größe
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet 14.04.2025 (848 KB) 28.05.2025 848 KB
Präsentation Ergebnis Vorbereitende Untersuchung im Gemeinderat am 14.04.2025 (3,9 MB) 28.05.2025 3,9 MB
Höhe Förderquoten (217 KB) 28.05.2025 217 KB
Vorbereitende Untersuchungen Endbericht (13,4 MB) 28.05.2025 13,4 MB
Satzung der Gemeinde Schlaitdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (25 KB) 28.05.2025 25 KB

Allgemeine Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter:

https://www.staedtebaufoerderung.info/DE/Startseite/startseite_node.html

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/staedtebau/staedtebaufoerderung

Kommunales Starkregenrisikomanagement

Durch das Starkregenereignis am 28. Juni 2021 war auch die Gemarkung Schlaitdorf betroffen. Neben Hochwasser sind Starkregenereignisse, häufig in den Sommermonaten in Verbindung mit Gewittern, die Ursache für immense Schäden in den Kommunen.
 
Das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat den Leitfaden „kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ erarbeitet.
 
Gemeinsam mit den Gemeinden Altenriet und Neckartenzlingen wurde das Büro „Wald + Corbe“ mit der Untersuchung beauftragt. In der Gemeinderatssitzung vom 26. Februar 2022 wurden die Gefährdungsanalyse und die daraus resultierenden Starkregengefahrenkarten vorgestellt. Ein Ausblick und die geplante Vorgehensweise auf die noch ausstehenden Bearbeitungsteile „Risikoanalyse“ und „Handlungskonzept“ werden erläutert.
 

Typ Name Datum Größe
Presseartikel SRRM Nürtinger Zeitung - 22.11.2024 (1,7 MB) 28.05.2025 1,7 MB
Präsentation Gemeinderatssitzung vom 18.11.2024 SRRM (6,7 MB) 28.05.2025 6,7 MB
Präsentation Vorstellung der Zwischenergebnisse SRRM Gemeinde Schlaitdorf (11,3 MB) 28.05.2025 11,3 MB
Artikel in der Nürtinger Zeitung SRRM Gemeinderatsitzung 26.02.2024 (192 KB) 28.05.2025 192 KB