Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Für die Frage, ob in die gleiche oder nächsthöhere Klasse gewechselt werden kann, ist der Zeitpunkt entscheidend:
Zum Ende eines Schuljahres
Der Wechsel in die nächsthöhere Klasse ist möglich, sofern die Schülerin oder der Schüler in die nächsthöhere Klasse versetzt wurde bzw. versetzt werden könnte.
Im Falle des Wechsels in eine niedrigere Ebene gilt dies auch dann, wenn nach der Versetzungsordnung der abgebenden Schulart oder der Niveaustufe kein Wechsel in die nächsthöhere Klasse erfolgen könnte, die Versetzungsanforderungen der aufnehmenden Schulart oder Niveaustufe aber erfüllt würden.
Beispiel: Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler, die bzw. der nicht in die nächsthöhere Klasse versetzt wurde, vom Gymnasium in das mittlere Niveau der Realschule, kann sie bzw. er an der Realschule in die nächsthöhere Klasse aufrücken, sofern sie bzw. er nach der dort maßgeblichen Versetzungsordnung hätte versetzt werden können.
Zum Ende des Schuljahres ist der Wechsel auch mit Wiederholung der bereits besuchten Klassenstufe möglich.
Zum Schulhalbjahr
Der Wechsel ist in die bisher besuchte Klassenstufe möglich.
19.12.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg