Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Ihr Kind ist während des Besuchs von Tageseinrichtungen gesetzlich unfallversichert.
Dieser Versicherungsschutz ist für Sie beitragsfrei. Die Kosten werden von den Kommunen und dem Land getragen.
Voraussetzung ist, dass es sich um eine Tageseinrichtung handelt, die betriebserlaubnispflichtig ist. Dazu zählen vor allem Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Kindertagesstätten und Schulen.
Kinder sind auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen versichert. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung der Tagespflegeperson durch das zuständige Jugendamt.
Versichert sind
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Wege von und zu der Einrichtung sowie offizielle Veranstaltungen der Tageseinrichtungen oder Schulen (zum Beispiel Wanderungen, Ausflüge oder Sportfeste).
Nicht versichert sind
Wenden Sie sich bei einem Unfall an die Unfallkasse Baden-Württemberg.
Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII):
30.01.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg