Lebenslagen

Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)

Gesundheitsberufe und Soziale Berufe

Akademische Heilberufe

Zur Ausübung dieser Berufe ist eine Approbation nötig.

Die Weiterbildung und Fortbildung in den akademischen Heilberufen ist inhaltlich und verfahrensrechtlich in den Weiterbildungsordnungen beziehungsweise Fortbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt.

Weiterbildungen schließen in der Regel mit einer speziellen Weiterbildungsbezeichnung ab, z. B. einer Facharztbezeichnung. Wer eine solche Weiterbildung absolviert hat, muss bei der zuständigen Kammer die Anerkennung der Weiterbildungsbezeichnung beantragen.

Absolvierte anerkennungsfähige Fortbildungsveranstaltungen können einem Fortbildungskonto angerechnet werden (Punktebewertung). Nach Erreichen der in der Fortbildungsordnung vorgesehenen Punktzahl im vorgegebenen Zeitraum erteilt die Kammer auf Antrag ein Fortbildungszertifikat.

Nicht akademische Gesundheitsfachberufe

Zu den nicht akademischen Gesundheitsberufen gehören beispielsweise Logopädie, Physiotherapie, medizinisch-technische Assistenz sowie die Pflegeberufe. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie auch die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Durch Weiterbildungsverordnungen geregelte staatlich anerkannte Weiterbildungen gibt es in Baden-Württemberg in den Bereichen:

  • Altenpflege
  • Heilerziehungspflege
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege
  • Hebammenwesen

Examinierte Absolventen der Berufe in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Physiotherapie sowie Hebammen mit Berufserfahrung können entsprechend ihrem Berufsabschluss ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium absolvieren:

  • Universität Heidelberg:
    • Studiengang Pflegewissenschaft/Gerontologische Pflege
      (der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt)
  • Katholische Fachhochschule Freiburg:
    • Heilpädagogik
    • Management im Gesundheitswesen
    • Berufspädagogik im Gesundheitswesen
    • Pflege
    • Physiotherapie
    • Masterstudiengang Heilpädagogik
  • Fachhochschule Esslingen:
    • Pflegepädagogik
    • Pflege/Pflegemanagement
    • Pflegewissenschaft

Voraussetzung ist eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung oder das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Hochschulzugang für Berufstätige

Soziale Berufe

Zu den sozialen Berufen zählen die Berufe der Heilerziehungspflege und Heilerziehungsassistenz, die Heilpädagogik, die Jugend- und Heimerziehung, die Arbeitserziehung und die Haus- und Familienpflege.

Informationen zur Ausbildung, zu Ausbildungsstätten, zu Anpassungsweiterbildungen, zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Aufstiegsmöglichkeiten in den genannten Berufen finden Sie in der Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit sowie bei bestimmten Fachverbänden.

  • Berufsverband Heilerziehung, Heilerziehungspflege unf Heilerziehungshilfe e.V.
  • Berufsverband Heilerziehungspflege in BW e.V. - Landesgeschäftsstelle
  • Bindesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziheungspflege in Deutschland e.V. (BAG HEP)
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeitsstätten für Heilerziehungspflege in BW (LAG HEP)
  • STK Ständige Konferenz von Ausbildungsstätten für Heilpädagogik in der BRD
  • LAG – Landesarbeitsgemeinschaft BW – Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V.
  • Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen für Heilpädagogik in BW (LAG HP)
  • LAG – Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, Schwerpunkt Jugend- uind Heimerziehung
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Schulen für Arbeitserziehnung (BAG der Mitgliedesschulen in BW)
  • Staatlich genehmigte und anerkannte Schulen für Haus- und Familienpflege in BW
  • Institut für Soziale Berufe Ravensburg (ein Zentrum für Aus- und Weiterbildung in sozialen Berufen)

Berufe in der Hauswirtschaft

Das Regierungspräsidium Tübingen ist die zuständige Stelle für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft. Das Sozialministerium ist oberste Landesbehörde.

Freigabevermerk

12.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg