Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Bei häuslicher Pflege werden die Sach- und die Geldleistungen nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Beides können Sie auch kombiniert in Anspruch nehmen.
Monatliche Sachleistung
Monatliches Pflegegeld
Zusätzlicher Entlastungsbetrag
Daneben haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 EUR monatlich.
Den Betrag dürfen Sie nur verwenden für:
Nutzen Sie den monatlichen Betrag für Sachleistungen nicht vollständig aus, können Sie bis zu 40 Prozent des Betrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Hierzu muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
03.06.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg