Lebenslagen

Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)

Reisen innerhalb der Europäischen Union

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) müssen Sie für Hunde, Katzen und Frettchen einen Heimtierausweis (auch: Pet Passport) besitzen. Mit dem weisen Sie einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut nach.
Das Mindestalter für Jungtiere (Katzen und Hunde) beträgt 15 Wochen, da die Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes dauert. Bestimmte Kampfhundrassen oder Hunde dieser Rassetypen dürfen Sie nicht mitgeführen.
Das Heimtier muss eindeutig gekennzeichnet und der Heimtierausweis vollständig ausgefüllt sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend.

Für andere Tiere wie zum Beispiel Vögel oder Kaninchen gelten national unterschiedliche Bestimmungen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise über die Anforderungen Ihres Reiselandes.
Das können Sie beispielsweise bei der zuständigen Botschaft oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes tun.

Irland, Malta und Finnland haben zusätzliche Anforderungen für die Einreise mit Heimtieren.
So fordern diese Staaten auch noch eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multiloccularis) 24 bis 120 Stunden vor der Einreise.
Die Behandlung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein. Außerdem gilt dort nur ein Mikrochip als zulässige Kennzeichnung.

Für folgende Nicht-EU-Länder gelten dieselben Reisebestimmungen für Heimtiere wie innerhalb der EU:

  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikan
  • Vereinigtes Königreich

Ebenfalls betroffen von den EU-internen Reisebestimmungen sind folgende nicht auf dem Kontinent gelegenen EU-Gebiete:

  • Grönland und die Faröer Inseln
  • Französisch-Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion
  • Kanarische Inseln
  • Azoren und Madeira
  • Gibraltar

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg