Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
Ein Streik ist eine planmässige gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung einer größeren Anzahl von Beschäftigten, um bestimmten Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber Nachdruck zu verleihen. Meist geht es um die Durchsetzung von tarifvertraglichen Regelungen, wie Gehaltserhöhungen oder Arbeitskürzungen.
Der Streik ist das Arbeitskampfmittel auf Arbeitnehmerseite und muss durch eine Gewerkschaften organisiert sein. Auf den Streik kann der Arbeitgeber mit Aussperrung reagieren.
Die Rechtmässigkeit eines Streiks hat folgende Voraussetzungen:
Rechtswidrig sind:
Beamte, Richter und Soldaten dürfen sich an einem Streik nicht beteiligen.
Wer streikt, verliert seinen Anspruch auf den Arbeitslohn. Die Gewerkschaften können aber nach den von Ihnen festgelegten Regelungen an ihre streikenden Mitglieder ein Streikgeld zahlen als Ausgleich für die entfallende Vergütung während des Streiks. Beschäftigte, die trotz eines Streiks arbeiten, erhalten gelegentlich eine Streikbrecherprämie.
Auch wenn Sie kein Gewerkschaftsmitglied sind, Ihr Betrieb jedoch bestreikt wird, dürfen Sie am Streik teilnehmen. Einen Verdienstausfall erhalten Sie dann nicht.
23.10.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg