Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Tabakerzeugnisse werden aus Rohtabak hergestellt. Neben Zigaretten- und Pfeifentabak gehört dazu auch Tabak, der nicht verbrannt wird, wie zum Beispiel Kau- oder Schnupftabak.
Diese Produkte und verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Nachfüllbehälter und pflanzliche Raucherzeugnisse unterliegen ebenfalls den rechtlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und werden darauf geprüft, ob sie die gesetzlichen Anforderungen einhalten.
Hersteller und Importeure von Tabakprodukten sind verpflichtet, den Lebensmittelüberwachungsbehörden die in ihren Erzeugnissen enthaltenen Zusatzstoffe markenbezogen und mit Mengenangaben bekannt zu geben.
Für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid sind zulässige Höchstmengen vorgeschrieben (Nikotin: ein Milligramm pro Zigarette, Teer und Kohlenmonoxid: je zehn Milligramm pro Zigarette).
Die Lebensmittelüberwachung überprüft bei Tabakprodukten, ob
Um Nichtraucher besser zu schützen, gibt es eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wie beispielsweise Rauchverbote, Werbeverbote, Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen.
07.11.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg