Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Vergleichen Sie bei der Urlaubsplanung die Angaben der Veranstalter in deren Katalogen. Kataloge müssen klare und genaue Angaben über die jeweiligen Reisen enthalten.
Soweit im Reisekatalog Angaben gemacht werden, müssen sie deutlich lesbar, richtig, klar und vollständig sein. Die Informationen müssen zudem dort abgedruckt sein, wo Reisende sie erwarten.
Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte enthalten:
Je nachdem, ob sie für die Reise von Bedeutung sind, kommen noch weitere Angaben hinzu, zum Beispiel:
Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend!
Hinweis:
Dieser Text entstand auf Grundlage der im Portal unseres Kooperationspartners Freistaat Sachsen veröffentlichten Version. Das Innenministerium hat ihn am 15.05.2017 zur Publikation freigegeben.