Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Stand: 23.05.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg