Lebenslagen
Auf Wunsch von Frau Cremer am 21.10.24 versteckt (Bitte nicht löschen, wird für den Behördenwegweiser benötigt)
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Bestimmte freie Berufe dürfen Sie nur ausüben, wenn Sie gewisse Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Ausbildung erfüllen und für die Berufsausübung zugelassen werden. Das gilt beispielsweise für den Beruf als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Mit der Zulassung verbunden sind auch bestimmte Berufspflichten und in vielen Berufen Besonderheiten bei der Sozialversicherung.
06.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg